2012/02/01

twitter (feed #23)
eins78 wenn der @timpritlove wirklich beim sprechen knistern würde, dann wäre das die Podcast-Version dieser Berufskrankheit: http://t.co/XTObsJE8.
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2012/01/27

twitter (feed #23)
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2012/01/26

twitter (feed #23)
eins78 RT @a_antonellis: Patrick Stewart should be in everything http://t.co/SvdheqYA.
github (feed #17)
eins78 committed to eins78/quintessenz.
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2012/01/25

twitter (feed #23)
eins78 RT @Hagenburger: The upcoming 7xx HTTP status codes RFC: https://t.co/I7i2VuHs.
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2012/01/22

twitter (feed #23)
eins78 RT @ColbertSuperPAC: Proof that Stephen and Jon are not coordinating: did you see their ties last night? They totally clashed..
twitter (feed #23)
eins78 RT @tapbot_paul: Working on his issue right now. http://t.co/pgBt68fi.
twitter (feed #23)
eins78 RT @p0sixninja: http://t.co/17iXXVfJ might work better for better.
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2012/01/18

vimeo (feed #10)
eins78 shared Hello.
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2012/01/15

twitter (feed #23)
eins78 RT @HAL9000_: You know, if Dave had said "Sudo Open the Pod Bay Doors" I would have let him in..
twitter (feed #23)
eins78 hmm, braille burgers http://t.co/BPp4fXvu.
twitter (feed #23)
eins78 just bought the "@stephenfry chronicles" in the only DRM-free format: paper. funnily enough it was also the cheapest option (<5€)..
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2012/01/13

twitter (feed #23)
eins78 RT @bodoramelow: Dresdener Amtsgericht schlägt zu! Einschüchterung mit 3400€ Strafbefehl für meine Demonstrationsteilnahme! http://t.co/ ….
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2012/01/08

twitter (feed #23)
eins78 nice work from @audiocommander: Announcing PR0C3551N6: Processing for iOS Processing for iOS http://t.co/tZKG5QRu.
twitter (feed #15)
lifestream RT @EINS78: nice work from @audiocommander: Announcing PR0C3551N6: Processing for iOS Processing for iOS http://t.co/tZKG5QRu [bau_haus].
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2012/01/07

twitter (feed #23)
eins78 Busfahren kann sich doch luxoriös anfühlen – wenn man plötzlich der einzige Fahrgast ist.
#stretchtaxi.
twitter (feed #23)
eins78 RT @Pinboard: My friend @substitute suggested replacing every technobabble instance of "cloud" with "the Moon" and it’s changed my life.
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2011/12/30

twitter (feed #23)
eins78 RT @ccc: Network statistics of #28C3http://t.co/pFPpeYOF.
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2011/12/28

twitter (feed #23)
eins78 RT @iphone_dev: It’s released! Congrats to @pod2g for untethering iOS 5.0.1! See http://t.co/yDFwTDKR for details (non-A5 devices).
twitter (feed #23)
eins78 Pirates, support Warner Brothers! http://t.co/th7E2Nxn.
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2011/12/27

twitter (feed #23)
eins78 RT @jesus: Was going make my second trip down to the surface to get tech support for my iPhone, but now that Steve is here….
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2011/12/20

twitter (feed #23)
eins78 RT @elmadaeu: I have a wicked idea: buying flowers and leaving them in front of the North Korean Embassy that’s a block away from me..
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2011/11/10

generic (feed #14)
twitter (feed #23)
eins78 posted: Presentation: "Digital Collaboration" http://t.co/HenhLSOy.
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2011/10/30

googlereader (feed #20)
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A nice little testvideo with my new GlitchCam… Yeaah!

A nice little testvideo with my new GlitchCam… Yeaah!



from Bockwurst Daily: http://www.bockwurstdaily.com/?action=view&amp%3Burl=video.39&utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+BockwurstDaily+%28Bockwurst+Daily%29

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2011/10/27

googlereader (feed #20)
eins78 shared Mechanical Music Box.
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Mechanical Music Box

Remember those exquisitely decorated music boxes that you might have seen or had when you were much younger? You know, the one that had a small, metal crank that you’d turn to have a relaxing melody play. Well, now you get to create your harmonies with the Mechanical Music Box. This little set will let [...]


from GeekAlerts: http://www.geekalerts.com/mechanical-music-box/

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Shipped vs. Sold, Redux

Kevin C. Tofel, on a Strategy Analytics report that pegs Android tablet “market share” at 26.9 percent:

I asked Strategy Analytics to clarify both of those points and
received the following email response from Neil Mawston, the
analyst who wrote the report: ”Yes, the press release refers to
shipments, not sales. All sub-versions of Android are
included. Yes, the B&N Nook Color tablet is included in the
tablet figures.”

While that clarifies the definitions used for the analysis, it
also muddies the waters for actual market share of Android tablets
in use by version. 

from Daring Fireball: http://gigaom.com/mobile/1-in-4-tablets-from-last-quarter-run-on-android-hmmm/

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2011/10/23

googlereader (feed #20)
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2011/10/22

googlereader (feed #20)
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Jetzt entgleisen bei der Berliner S-Bahn sogar schon …
Jetzt entgleisen bei der Berliner S-Bahn sogar schon die Bauzüge. Stellt sich natürlich spontan die Frage, wie so ein Bauzug entgleisen kann, der fährt doch bloß Schrittgeschwindigkeit. Meine Theorie: da hat jemand eine Eisteeflasche ungünstig liegen lassen!1!!
from Fefes Blog: http://blog.fefe.de/?ts=b0603626

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Chaos Computer Club enttarnt den Bundestrojaner

Der Chaos Computer Club (CCC) hat nach eigenen Angaben Exemplare des Bundestrojaners untersucht, die ihm zugespielt wurden. Mit einem alarmierenden Ergebnis. Die analysierte Schnüffelsoftware kann nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bietet auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen nach Einschätzung des CCC Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können. Den eng gesteckten rechtlichen Rahmen sieht der CCC eindeutig überschritten.

Der Bundestrojaner läuft seit längerem unter der unauffälligen Neusprech-Variante “Quellen-TKÜ” (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung. Diese Quellen-TKÜ darf nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsw an sich ausschließlich für das Abhören von Internettelefonie verwendet werden. Dies ist an sich durch technische und rechtliche Maßnahmen sicherzustellen. Doch tatsächlich scheinen die Ermittler auch in den Fällen, wo sie eigentlich nur lauschen dürfen, eine regelrechte “Wunderwaffe” einzusetzen, die viel mehr kann.

Konkret veröffentlicht der CCC nun die extrahierten Binärdateien von behördlicher Schadsoftware, die nach seinen Angaben für “Quellen-TKÜ” benutzt wurde, gemeinsam mit einem Bericht zum Funktionsumfang sowie einer Bewertung der technischen Analyse. Im Rahmen der Analyse erstellte der CCC eine eigene Fernsteuerungssoftware für den Behörden-Trojaner und enthüllt so dessen tatsächliche Möglichkeiten.

Die Analyse des Behördentrojaners weist im als “Quellen-TKÜ” getarnten “Bundestrojaner light” bereitgestellte Funktionen nach, die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen. So kann der Trojaner über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen.

Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird.

Es ist, so der CCC, also nicht einmal versucht worden, softwaretechnisch sicherzustellen, dass die Erfassung von Daten strikt auf die Telekommunikation beschränkt bleibt. Weitere Funktionalitäten der Computerwanze wurden vielmehr von vornherein vorgesehen.

“Damit ist die Behauptung widerlegt, dass in der Praxis eine effektive Trennung von ausschließlicher Telekommunikationsüberwachung und dem großen Schnüffelangriff per Trojaner möglich oder überhaupt erst gewünscht ist”, kommentiert ein CCC-Sprecher die Analyseergebnisse. “Unsere Untersuchung offenbart wieder einmal, dass die Ermittlungsbehörden nicht vor einer eklatanten Überschreitung des rechtlichen Rahmens zurückschrecken, wenn ihnen niemand auf die Finger schaut. Hier wurden heimlich Funktionen eingebaut, die einen klaren Rechtsbruch bedeuten: das Nachladen von beliebigem Programmcode durch den Trojaner.”

Der Behördentrojaner kann also auf Kommando – unkontrolliert durch den Ermittlungsrichter – Funktionserweiterungen laden, um die Schadsoftware für weitere gewünschte Aufgaben beim Ausforschen des betroffenen informationstechnischen Systems zu benutzen. Dieser Vollzugriff auf den Rechner, auch durch unautorisierte Dritte, kann etwa zum Hinterlegen gefälschten belastenden Materials oder Löschen von Dateien benutzt werden und stellt damit grundsätzlich den Sinn dieser Überwachungsmethode in Frage.

Doch schon die vorkonfigurierten Funktionen des Trojaners ohne nachgeladene Programme sind besorgniserregend. Im Rahmen des Tests hat der CCC eine Gegenstelle für den Trojaner geschrieben, mit deren Hilfe Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden konnten – inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten.

Die von den Behörden suggerierte strikte Trennung von genehmigt abhörbarer Telekommunikation und der zu schützenden digitalen Intimsphäre existiert in der Praxis also offenbar nicht. Der Richtervorbehalt kann schon insofern nicht vor einem Eingriff in den privaten Kernbereich schützen, als die Daten unmittelbar aus diesem Bereich der digitalen Intimsphäre erhoben werden.

Die Analyse offenbarte ferner gravierende Sicherheitslücken, die der Trojaner in infiltrierte Systeme reißt. Die ausgeleiteten Bildschirmfotos und Audio-Daten sind nach Einschätzung der CCC-Techniker auf inkompetente Art und Weise verschlüsselt, die Kommandos von der Steuersoftware an den Trojaner sind gar vollständig unverschlüssselt.

Weder die Kommandos an den Trojaner noch dessen Antworten seien durch irgendeine Form der Authentifizierung oder auch nur Integritätssicherung geschützt. So könnten nicht nur unbefugte Dritte den Trojaner fernsteuern, sondern bereits nur mäßig begabte Angreifer sich den Behörden gegenüber als eine bestimmte Instanz des Trojaners ausgeben und gefälschte Daten abliefern. Es ist laut CCC sogar ein Angriff auf die behördliche Infrastruktur denkbar. Von so einem “Angriff” hat der CCC nach eigenen Angaben aber abgesehen.

“Wir waren überrascht und vor allem entsetzt, das die Schnüffelsoftware nicht einmal den elementarsten Sicherheitsanforderungen genügt. Es ist für einen beliebigen Angreifer ohne weiteres möglich, die Kontrolle über einen von deutschen Behörden infiltrierten Computer zu übernehmen”, sagt der CCC-Sprecher. “Das Sicherheitsniveau dieses Trojaners ist nicht besser, als würde er auf allen infizierten Rechnern die Passwörter auf ’1234′ setzen.”

Zur Tarnung der Steuerzentrale würden die ausgeleiteten Daten und Kommandos obendrein über einen in den USA angemieteten Server umgelenkt. Die Steuerung der Computerwanze findet also jenseits des Geltungsbereiches des deutschen Rechts statt. Durch die fehlende Kommando-Authentifizierung und die inkompetente Verschlüsselung – der Schlüssel ist in allen dem CCC vorliegenden Staatstrojaner-Varianten gleich – stelle dies ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar. Außerdem sei fraglich, wie ein Bürger sein Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf ausüben kann, sollten die Daten im Ausland “verlorengehen”.

Im Streit um das staatliche Infiltrieren von Computern hatten der ehemalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und BKA-Chef Jörg Ziercke stets unisono betont, die Bürger müssten sich auf höchstens “eine Handvoll” Einsätze von Staatstrojanern einstellen. Die Experten vom CCC wundern sich: Entweder sei nun fast das vollständige Set an staatlichen Computerwanzen in braunen Umschlägen beim CCC eingegangen oder die Wahrheit sei wieder einmal schneller als erwartet von der Überwachungswirklichkeit überholt worden.

Auch die anderen Zusagen der Verantwortlichen haben laut CCC in der Realität keine Entsprechung gefunden. So hieß es 2008, alle Versionen der “Quellen-TKÜ”-Software würden individuell handgeklöppelt. Der CCC hat aber nun mehrere verschiedene Versionen des Trojaners vorliegen, die alle denselben hartkodierten kryptographischen Schlüssel benutzen und mitnichten individualisiert sind. Die damals versprochene besonders stringente Qualitätssicherung hat weder hervorgebracht, dass der Schlüssel hartkodiert ist, noch dass nur in eine Richtung verschlüsselt wird oder dass eine Hintertür zum Nachladen von Schadcode existiert. Der Sprecher: “Wir hoffen inständig, dass dieser Fall nicht repräsentativ für die besonders intensive Qualitätssicherung bei Bundesbehörden ist.”

Der CCC verlangt nun eine klare Definition der Rechtslage. Das bislang vom Bundesverfassungsgericht eher schwammig formulierte Grundrecht auf “Integrität informationstechnischer Systeme” müsse normiert werden. Für die Praxis verlangt der CCC ein sofortiges Einsatzende für die betreffende Schnüffelsoftware.

Kommentar von Torsten Kleinz: Moment mal, wozu braucht ihr das?

Kommentar von Frank Schirrmacher: Reicht es wirklich, nur auf die Grundgesetztreue des Staates und seiner Diener zu hoffen?

from law blog: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/10/08/chaos-computerclub-enttarnt-den-bundestrojaner/

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2011/10/09

googlereader (feed #20)
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